Grundsteuer berechnen — Bundesmodell, Jahres- und Monatsbetrag
Grundsteuerwert eingeben, Grundstücksart per Klick wählen und den Hebesatz der eigenen Gemeinde eintragen — der Rechner zeigt sofort den Grundsteuermessbetrag sowie die jährliche und monatliche Grundsteuer nach dem Bundesmodell.
Angaben zum Grundstück
Wichtiger Hinweis: Das Bundesmodell gilt nicht in allen Bundesländern. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Hessen und das Saarland nutzen eigene, abweichende Landesmodelle. Dieser Rechner bildet nur das Bundesmodell ab (u. a. gültig in Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen) und ersetzt keinen amtlichen Steuerbescheid.
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Rechtsgrundlage: Grundsteuerreform, Bundesmodell (§§ 218 ff. BewG, Grundsteuergesetz) — neue Werte gelten bundesweit ab 01.01.2025. Quelle/Stand: gesetzliche Steuermesszahlen und Berechnungsformel, geprüft 17.07.2026. Dieser Rechner ersetzt keinen amtlichen Grundsteuerbescheid.
Über dieses Werkzeug
Das Bundesmodell berechnet die Grundsteuer in drei Schritten: Das Finanzamt stellt den Grundsteuerwert fest, dieser wird mit der gesetzlichen Steuermesszahl zum Grundsteuermessbetrag verrechnet, und die Gemeinde multipliziert den Messbetrag mit ihrem eigenen Hebesatz zur endgültigen Jahressteuer. Nur der letzte Schritt liegt bei der Gemeinde — Grundsteuerwert und Steuermesszahl sind bundeseinheitlich vorgegeben. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser.
Was dieser Rechner nicht abbildet
5 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
- Gilt nur für das Bundesmodell — nicht anwendbar in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Hessen und dem Saarland (eigene Landesmodelle).
- Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde individuell festgelegt — der Beispielwert ist nur ein Platzhalter, den tatsächlichen Hebesatz bei der Gemeinde erfragen.
- Der Grundsteuerwert wird ausschließlich vom Finanzamt im Grundsteuerwertbescheid festgestellt, nicht selbst berechnet — dieser Rechner setzt ihn als bekannte Eingabe voraus.
- Keine Berücksichtigung von Erlass- oder Stundungsregelungen, Grundsteuer C oder gemeindespezifischen Sondersätzen für baureife, unbebaute Grundstücke.
- Ersetzt keinen amtlichen Grundsteuerbescheid und keine individuelle Steuerberatung.
Dieser Rechner ersetzt keine Steuerberatung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten an einen Server übertragen; Eingaben bleiben auf diesem Gerät.
Häufige Fragen
Gilt das Bundesmodell in ganz Deutschland?
Nein. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Hessen und das Saarland
nutzen eigene, abweichende Landesmodelle. Dieser Rechner bildet nur das Bundesmodell
ab, gültig u. a. in Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg, Bremen,
Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und
Thüringen.
Wie wird die Grundsteuer nach dem Bundesmodell berechnet?
In drei Schritten: Das Finanzamt stellt den Grundsteuerwert fest, dieser wird mit der gesetzlichen Steuermesszahl zum Grundsteuermessbetrag verrechnet, und die Gemeinde multipliziert den Messbetrag mit ihrem eigenen Hebesatz zur endgültigen Jahressteuer. Nur der letzte Schritt liegt bei der Gemeinde.
Wie hoch ist die Steuermesszahl für Wohn- und Nichtwohngrundstücke?
0,31 Promille für Wohngrundstücke und 0,34 Promille für Nichtwohngrundstücke (z. B. Gewerbe). Beide Werte sind bundeseinheitlich gesetzlich vorgegeben und werden von diesem Rechner automatisch je nach gewählter Grundstücksart angewendet.
Woher bekomme ich meinen Grundsteuerwert und den Hebesatz meiner Gemeinde?
Der Grundsteuerwert steht im Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts, nicht in diesem Rechner ermittelbar. Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde individuell festgelegt (üblich 300–700 %) und muss dort erfragt werden — der voreingestellte Beispielwert 500 % ist nur ein Platzhalter.
Ab wann gelten die neuen Grundsteuerwerte?
Die neuen Werte der Grundsteuerreform gelten bundesweit ab dem 01.01.2025 (§§ 218 ff. BewG, Grundsteuergesetz). Dieser Rechner ersetzt keinen amtlichen Grundsteuerbescheid und keine individuelle Steuerberatung.